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Bernhards Seite Ekart Hien
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Bericht aus der
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Unabhängig
Verwaltungsrichter leiden in der
Regel nicht an mangelndem Selbstbewusstsein. Das mag daran
liegen, dass sie Rechtsakte des Staates aufheben können. Gegen
Fluglärm, Zwangspfand und Einberufungsbescheid zieht der Bürger
vor das Verwaltungsgericht. Das gab es in der DDR nicht.
Insofern hat der nun vollzogene Umzug des
Bundesverwaltungsgerichts nach Leipzig in das alte Gebäude des
Reichsgerichts eine besondere Note. Sein neuer Präsident, Eckart Hien, hält den Standort eines Gerichts nicht für unwichtig.
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(Foto Frank Ossenbrink) |
Zwar wirke er sich nicht unmittelbar auf
die Rechtsprechung aus, doch würden die Richter durch die Umgebung für
bestimmte Fragen in besonderer Weise sensibilisiert. Er selbst kam 1986
nach einer ausschließlich in Bayern verbrachten Juristenlaufbahn nach
Berlin, dem damaligen Sitz des höchsten Verwaltungsgerichts. Dort
erlebte er den Fall der Mauer anders als eine in Bayern
gebliebenenKollegen. Die standen dem epochalen Ereignis etwas
distanzierter gegenüber, sagt Hien. Der Vater von vier Kindern hat sich
in Leipzig eine Wohnung genommen und will dort präsent sein; ein
kompletter Umzug kommt aber für ihn vorerst aus familiären Gründen nicht
in Betracht.
Hien macht deutlich, daß die
Verwaltungsrichter keine politische Aufgabe haben, etwa bei der
Bekämpfung des Rechtsextremismus. Sie sind es, die nach dem (Grund-)Gesetz
dafür sorgen müssen, daß bei Demonstrationsverboten die
Versammlungsfreiheit gewahrt bleibt. In der öffentlichen Wahrnehmung
gerate man da leicht in eine „Schieflage", sagt Hien. Auch als Präsident
des Bundesverwaltungsgerichts will er Zurückhaltung in politischen
Fragen üben.

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Zu den aktuellen Debatten über eine Reform
der Bundesrichterwahlen und mehr Selbstverwaltung für die Justiz hält
sich Hien bedeckt. Mehr Transparenz im Wahlverfahren könne nicht
schaden, doch zeige die Qualität der Rechtsprechung, daß die Auswahl der
Richter „nicht völlig verkehrt sein könne". Zuviel Transparenz in
Personalfragen könne zudem Bewerber „beschädigen". Auch hält Hien die
Unabhängigkeit der Justiz nicht für gefährdet. Von einem Verzicht auf
die Justizministerien, wie es vom Richterbund erwogen wird, rät der neue
Präsident des Bundesverwaltungsgerichts ab: Die Justiz brauche
politischen Rückhalt.
Der Sohn eines Rechtsanwalts hat die Verwaltung - nach zwei Jahren bei
der Marine - in zehn Jahren von innen kennengelernt; das Landratsamt
Ebersberg, die Regierung von Oberbayern und schließlich das
Innenministerium des Freistaats, bevor er in die
Verwaltungsgerichtsbarkeit wechselte. Hien hält es für wichtig, daß man
nicht vom „grünen Tisch" aus entscheidet und nur nach Fehlern der
Verwaltung sucht. „Wir sind nicht die Oberlehrer der Nation."
Am Bundesverwaltungsgericht folgt Hien Everhardt Franßen, der in den
Ruhestand tritt. Der 1942 in München geborene Hien war in den
vergangenen zwei Jahren Vizepräsident und viele Jahre Pressesprecher des
Gerichts. Er war vor allem mit Bau- und Planungsrecht befaßt. Einen
Bedeutungsverlust angesichts des zusammenwachsenden Europas fürchtet
Hien nicht. Der Europäische Gerichtshof, bei dem letztlich alle
europarechtlichen Streitfragen landen (sollten), habe schon jetzt genug
zu tun. Daß auf ihn nun mehr repräsentative Aufgaben zukommen, schreckt
Hien nicht: „Ich muß mich
nicht hinter meinem Schreibtisch verstecken."
REINHARD MÜLLER
  Seite erstellt von
Bernhard Rawer,
zuletzt geändert am 10.06..2006
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